Du bist nicht angemeldet.

+++ Heute, Sonntag, 3. März, kann das Forum zeitweise nicht erreichbar sein - wir bitten um Euer Verständnis +++

Lieber Besucher, herzlich willkommen im Patrizierforum. Falls dies Dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird Dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest Du Dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um Dich zu registrieren oder informiere Dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Du Dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst Du Dich hier anmelden.

  • »Gevatter Pescht un Schwefel« ist männlich
  • »Gevatter Pescht un Schwefel« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 48

Dabei seit: 6. September 2008

Wohnort: Germany

  • Private Nachricht senden

1

Donnerstag, 3. November 2005, 15:33

Anklage(n) Ausliegertrick

also ich hab jetzt mal herumexperimentiert mit dem ausliegertrick, den ich bei meinem nächsten spiel auch mal öfters anwenden möchte.

dazu hab ich mal ne frage, oder auch zwei...

nachdem die abwehrtürme erledigt sind, flüchte ich mit dem piraten, um dann anschließend erneut anzugreifen. soweit so gut.
nur habe ich es dabei schon mehrmals erlebt, dass ich dafür dann auch 2 anklagen bekam. 1.anklage führen der piratenflagge und angriff auf die stadt, 2.anklage, führen der piratenflagge und plündern der stadt.
die anklage an sich kann ich irgendwie nachvollziehen, zumal weißlinge in der nähe waren und dies beobachteten.

was ich nicht verstehe ist, das es manchmal nur eine anklage, manchmal aber auch wie beschrieben 2 anklagen gibt, obwohl die bedingungen die gleichen waren.

dabei ist mir dann auch das problem mit dem "hängendem schiff" wieder ins gedächtniss gerufen worden, denn wenn ich mit dem piratenschiff geflohen bin, liege ich ja direkt vor der stadt vor anker, angreifen(sprich plündern) kann ich die stadt von der position aus jedoch meistens nicht, sondern ich muss immer erst ein paar meter aufs offene meer hinaus, um dann erneut angreifen zu können.

- kurze erklärung zum "hängendem schiff" -
beim hängenden schiff gebe ich dem schiff innerhalb des hafens die neue zielstadt an, fährt dann auch los, bleibt dann aber auf der seekarte am stadthafenausgang hängen(leicht tänzelnde bewegungen) und fährt nicht weiter, erst erneute auswahl des schiffes und zielvorgabe erlösen ihn von der hängepartie und es segelt wieder normal weiter. (dies phänomen tritt glücklicherweise nur sehr selten auf wie das mit dem nichtangreifbaren piratenschiff)

aber zurück zur anklage, ist dies wieder vom zufallsgenerator abhängig, oder hat das damit zu tun, dass ich erst ein paar meter aufs offene meer gafahren bin, bevor ich die stadt plünder ?

und wie sieht das mit den bestechungen aus ? nachdem ich also die beiden anklagen bekommen hatte, hab ich drei badehausgäste bestochen, die mit dem betrag auch äußerst zufrieden waren, trotzdem wurde ich bei beiden anklagen für schuldig gesprochen ! (aufgefallen war mir ebenso, das wenn bei einer anklage nur ein badehausgast zur bestechung zur verfügung steht, das dann stets ein handelsverbot von einigen wochen ausgesprochen wurde, aber keine geldstrafe)

bitte keine save/load eliminationslösungen ;-), ich stehe zu meinen greultaten, und bin auch gerne bereit dafür zu bezahlen, ich möcht nur verstehen wie das zustande kommt, damit ich durch meine spielweise soetwas verhindern/kalkulieren kann !!!

gruß vom
Gevatter Pescht und Schwefel (GPS)
gruß vom

Gevatter Pescht un Schwefel
(GPS)

Dorimil

Eldermann

  • »Dorimil« ist männlich

Beiträge: 3 264

Dabei seit: 25. Juli 2005

Wohnort: Speckgürtel von Hamburg

  • Private Nachricht senden

2

Donnerstag, 3. November 2005, 16:41

Die Anklagen kommen tatsächlich zufällig. Ich habe drauf geachtet, dass kein Schiff in der Nähe war und auch keins im Hafen lag, trotzdem kamen Anklagen.

Zwei Anklagen hatte ich bisher noch nicht, aber das ist nicht unlogisch. Da Du erst mit dem Pirat flüchtest ist damit die erste "Tat" beendet. Die Plünderung an sich ist dann die zweite "Untat". ;) Somit kannst Du auch zwei Anklagen kassieren, was aber selten ist.
Die erste für den Angriff läuft auf eine Geldstrafe (auf Basis Deines Unternehmenswertes) hinaus, die zweite in einem wochenlangen Handelsembargo, dessen Höhe steigt. Die Geldstrafe lies sich bei mir immer mit einer Bestechung umgehen (am Anfang reichten 30k Bestechung aus bei 250k aus der Stadtkasse). Das Handelsembargo ist eigentlich nicht so schlimm, so lange Du ein Kontor in der Stadt hast. Über das Kontor kannst Du weiter handeln, nur der Handel Schiff-Stadt ist blockiert.
Dorimil

Lebe jeden Tag, als wäre es Dein letzter!

3

Donnerstag, 3. November 2005, 16:44

Hallo Gevatter,

also der Ausliegertrick ist moralisch verwerflich. Außer du kannst mit einer Schnigge einen Hafenturm wegballern. Dann ist er als Realzeitersparnis legitimiert.
Oder mach es zumindest wie ich. Ich rede mir immer ein, dass ich könnte wenn ich wöllte. :D

Gerade am Anfang ist das Ansehen wichtig um schnell die Karriereleiter zu erklimmen. Da stört mich eine Anklage schon gewaltig. Siehe irgend eine andere Diskussion, auch bei der Anklage singt das Ansehen.

Das mit dem hängenden Schiff kenne ich. Hat wohl aber nix mit den Anklagen zu tun.
Naja, und beim Ausliegertrick greift man idR ja zwei Mal an. Daher zwei Anklagen. Also das die Wahrscheinlichkeit einer Anklage steigt wenn Weiße in der Nähe sind nehme ich auch an. Vielleicht waren sie ja in der Stadt vor Anker? Oder gerade auf Reparatur. Das musst du vor drm Überfall prüfen. Beim Überfall siehst du das nicht.
Also ich besteche eigendlich nicht. Da ist mir die Kohle echt an den Arsch gebacken. Sorry, backen sagt man nicht. Hmm... aber von S/L-Orgien willst du ja nix hören.

:hammer: :crazy: Vielleicht SM?

4

Donnerstag, 3. November 2005, 17:14

@Gevatter Pescht un Schwefel
Bei mir wars fast genauso nur nicht so extrem. Die Anklagen hatten das ganze Geld wieder Futsch gemacht X( X( X( :mecker: Das Fürte Zwangsläufig zu einem Stadtangriff weil ich den Auliegertrick nur in Geldnöten anwende.
Fahre mit dem Auslieger als estes Heraus dann verlioerst in der Jeweiligen Stadt zwar Ansehen dann kommen die Anklagen fast nicht mehr.

Maxlr

  • »Gevatter Pescht un Schwefel« ist männlich
  • »Gevatter Pescht un Schwefel« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 48

Dabei seit: 6. September 2008

Wohnort: Germany

  • Private Nachricht senden

5

Donnerstag, 3. November 2005, 18:43

nur zur erklärung:
grundsätzlich wollt ich den ausliegertrick nur als teilelement in meine spielstrategie mit einbinden, aber nicht ständig oder gar pausenlos anwenden.

@Dorimil
danke für den hinweis mit dem Kontor. das wußte ich z.B. bisher auch noch nicht. kann man gut in die strategie mit einbauen :170:

meine vermutung ist ja, wenn wirklich weit und breit weder im hafen noch vor der stadt irgendwelche schiffchen zu sehen waren, liegt die anklagemöglichkeit bei 1:3 wahrscheinlichkeit, wenn schiffchen in der nähe dann allerdings zu 100% sicher ne anklage, war zumindest bei mir so.

nur leider dauert es manchmal tage oder sogar wochen, bis eine schiffchenfreie zone in und vor der stadt vorhanden ist, das dauert mir dann einfach zu lang und dann is es mir dann auch wurscht, ob ich ne anklage krieg oder nicht, auswirkungen aufs ansehen hatte das bisher noch nie, bin trotz anklage oder verurteilung aufgestiegen.

aber wie gesagt, trotz dreifacher bestechung wurde ich bei beiden anklagen schuldig gesprochen, auch das hab ich nicht verstanden, denn bisher hab ich hier im forum immer gelesen, dass 2 bestechungen meist reichen, damit man frei gesprochen wird. (in diesem fall hätte ich also einen freispruch und eine verurteilung erwartet, aber es kamen zwei verurteilungen jeweils mit ordentlichen geldstrafen)

@forstmanne
mein statemment vom 25.10.2005:
"den ausliegertrick, den halte ich für legitim, denn wenn eine stadt nen auslieger mit ner 0/0/0 lusche als käpitain akzeptiert, darf die sich auch nich wundern, wenn der kreuz und quer durch die gegend ballert und dabei rein aus versehen die türme dank seiner unfähigkeit alle nacheinander in grund und boden stampft :crazy: "
aber zwischen den zeilen konnte ich erkennen dat mir da völlisch eener meenung san ... holodrio :D
ansonsten s.o.

und gegen SM hab ich nix einzuwenden solange ich auf der S-icheren seite bin ;)

@maxlr
will den ausliegertrick so wie du auch nur als finanzspritze einsetzen :)
und ich denke das der auslieger zuerst die stadt verlässt, scheint mir bisher auch die einzige alternative zu sein, wichtig ist ja das ansehen in der HS und nicht in der stadt die geplündert wurde :)
gruß vom

Gevatter Pescht un Schwefel
(GPS)

Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 3. November 2005, 19:23

Also, ...

Dann als "Oberpirat mal meinen Senf dazu :D

Der Ausliegertrick an sich ist eine Ausnutzunge einer Programmschwäche und allgemein als legitim angesehen. Das Plündern von Städten an sich ist vollkommen legitim, allerdings macht der Ausliegertrick die Sache zu einem Kinderspiel. Daher ist schon an sich verwerflicher einzustufen, denn so einfach ist das ja nicht vorgesehen.
Persönlich schaffe ich das Ganze auch ohne Auliegertrick, ist im Prinzip sogar viel einfacher als ein Piratennest platt zu machen! Das Ganze dauert einfach nur länger an effektiver Spielzeit, mehr nicht!

Zu den Anklagen:

Alle Anklagen sind im Spiel vollkommen und purer Zufall und sonst gar nichts! Alle kann man per Save / Reload verhindern, was schon das Zufallsprinzip beweist.
Weiße Schiffe in der Nähe oder im Hafen usw., alles Quatsch unterm Strich !
Die Entscheidung on Anklage oder nicht fällt das Programm beim Verlassen des Kampfbildschirmes zur Seekarte hin. Daher:
1. Save vor dem Angriff
2. Save nachdem der Auslieger den Turm / die Türme platt gemacht hat
4. Save wenn man wieder auf der Seekarte ist
4. Etwa 8 Tage Vorspulen ob Anklage. Wenn ja, Save Nr. 2 und noch mal, wenn nein Save Nr. 3
5. Erneut angreifen und plündern
6. Save nach der Plünderung
7. Eventuell bei Lust Vorspulen ob Anklage, wenn nein Save Nr. 7, wenn ja Save Nr. 3


Die Anklage für eine Stadtplünderung ist saftig unter Umständen, wobei man hier aufteilen muss:

a) für den reinen erfolglosen Plünderversuch (wie man ihn beim Auliegertrick hat) gibt es eine phänomenale Geldstrafe !
b) für eine erfolgreiche Plünderung gibt es ein Handelsverbot, sprich man kann / darf für "xy" Wochen keinen manuellen Handel treiben mit der Stadt. Ebenso verliert man an Ansehen, was kurz vor einer EM oder BM Wahl mit knappen eigenem Vorsprung gar nicht gut ist.
Ansonsten ist die Strafe aber vollkommen witzlos, denn:
- der Verwalter kauft und verkauft nach wie vor trotz Handelsverbot weiter
- der AS Handel funzt weiter wie immer
- Autokonvois mit kaufen / verkaufen funzen auch weiter

Wen interessiert daher diese Strafe noch? Mich juckt sie im Prinzip gar nicht mehr !

Mandela
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mandela« (3. November 2005, 19:34)


Anne Bonny

unregistriert

7

Donnerstag, 3. November 2005, 20:15

@ Mandela:

Wie machst Du das Deine Einkäufer bei Handelsverbot noch funktionieren? Ich hatte in zwei Häfen Handelsverbot und immer wenn ich bei meinem Einkäufer (nicht AS, nur Einkauf und Deponie im Lager) auf die Autoroute klickte verschwandt das Checkmark sofort wieder.

Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 3. November 2005, 20:45

@ Maghellan

Ähm, kann das vielliecht an unbekannten Unterschieden bei Patrizier II Addon, Patrizier II Gold und Patrizier III liegen? ?(

Also, wie ich das Ganze ausprobierte vor einiger Zeit, da machte der AS Händler in der Stadt weiter, d.h. nicht direkt. Da keine Waren für den AS Händler mehr vorhanden waren (alles an Bord meiner Piraten), schaltete der sich wie üblich selber ab. Als die Waren wieder da waren, ließ er sich wieder aktivieren und er machte auch nach dieser Handelsstrafe weiter wie üblich.
Da ein AS Händler nichts anderes ist als ein Autokonvoi, der von Stadt A nach B dann C usw. fährt und dort kauft und verkauft, muss dieser Autokonvoi eigentlich logischer Weise normal weiter funzen (ein AS Schiff macht nichts anderes, außer das es 4 - ? Mal nur die selbe Stadt anläuft).
Bei dieser persönlichen Handelsstrafe funzten meine reinen Transport Autokonvois ebenfalls normal weiter, wie auch die Käufe und Verkäufe des Verwalters.
Wie auch immer, dann transportiere einfach die Sachen in die Stadt und lasse sie vom Verwalter verkaufen! Das MUSS funktionieren, bei jeder Version ! ;)

Mir ist nur bekannt, daß die Autokonvois in Städte, welche vom Hanserat mit einem Boykott oder einer Blockade bestraft werden, sich für die Dauer der Strafe nicht aktivieren lassen. Sehr ärgerlich, aber da bin ich derzeit dran, das Ganze bezüglich Boykott + Blockade mal genauer zu untersuchen (Zeit habe ich ja jetzt nach dem Endstand im Contest 2005). :P

Mandela

P.S

Wie es "Muphy´s law" so will, konnte ich das jetzt nicht mal eben rekonstruiren. Ich habe 12 Städte hintereinander geplündert, nicht eine Anklage, wo ich das noch mal per Screen darlegen kann. Wenn man die Strafe will, dann kriegt man sie nicht, bullshit ! :crazy:
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mandela« (3. November 2005, 22:52)


Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

9

Donnerstag, 3. November 2005, 22:45

Na ja, eines habe ich doch mal erreicht, ne Anklage bei der Flucht was den Ausliegertrick angeht.
Die Beute bei der Plünderung betrug gut 900.000 GS + Verkaufswert der Warenbeute. Ich denke mal, dieses Beispiel hier verdeutlicht, wie wichtig der Save / Reload ist, zumindest für den ersten der beiden Angriffe bezüglich des Ausliegertricks was die Anklage und die hier mögliche Geldstrafe angeht ;)

Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

10

Freitag, 4. November 2005, 09:51

Zitat

Gekürztes Original von Mandela
@ Maghellan

Ähm, kann das vielliecht an unbekannten Unterschieden bei Patrizier II Addon, Patrizier II Gold und Patrizier III liegen? ?(
...


Was ist PIII? Ich dachte es gibt nur PII mit add-on oder PII-Gold? ?( ?(

Maxlr

Seebär

Ratspräsident

  • »Seebär« ist männlich

Beiträge: 773

Dabei seit: 11. Mai 2005

Wohnort: Darmstadt (Hessen)

  • Private Nachricht senden

11

Freitag, 4. November 2005, 10:03

Hi maxlr

PIII = PII Gold :D ;)

Ugh!

Perfektionator

Beiträge: 2 733

Dabei seit: 3. Juni 2005

  • Private Nachricht senden

12

Freitag, 4. November 2005, 10:08

Einfach mal grundsätzlich zu dem Rechtssystem.

Ist schonmal jemand (auf ehrliche Weise) freigesprochen worden.
Also: ich fluche nicht, während ich P2 spiele, und ich benutze auch einen Flachbildschirm. Trotzdem werde ich der Ketzerei beschuldigt oder ich sei der Ansicht, die Welt sein rund (runde Scheibe? was soll das?).
In reinem Gottvertrauen (oder auch Vertrauen auf mein reines Gewissen, schließlich bin ich unschuldig!) warte ich das Urteil ab - und werde verknackt! Ein Justizirrtum, Herr Rat! Und immer wieder.

Gibts den Freispruch als normales Urteil?


Als Eldermann verhänge ich mittlerweile regelmäßig Freispruch (keine Aktion), wenn mir bei Sondersteuer kein Steuerbescheid zugegangen ist, oder sonst die Anklage aus der Luft gegriffen ist. Da funktionierts prima.

  • »Gevatter Pescht un Schwefel« ist männlich
  • »Gevatter Pescht un Schwefel« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 48

Dabei seit: 6. September 2008

Wohnort: Germany

  • Private Nachricht senden

13

Freitag, 4. November 2005, 13:01

@Seebär
PIII kann nicht PII Gold Edition sein, denn die hat Mandela ja schon in seiner auflistung zuvor genannt.

Es dürfte sich bei PIII vermutlich um die mutierte Mandela Special Edition handeln, also eine genmanipulierte zwischenversion aus Anno 1602, Port Royal, Anno 1503 und verschiedenen Add Ons, also eigentlich unspielbar, zumindest für den Otto-Normalbürger...... aber zählt ein Pirat zu den Otto-Normalbürgern ? :D

@Uhg
danke das jemand meine eigentliche Fragestellung zumindest ansatzweise wieder aufgenommen hat :rolleyes:

Zitat

Gibts den Freispruch als normales Urteil?


in Anlehnung an die historischen Gerichtsverhandlungen dürfte ein auf ehrliche Weise zustandegekommener Freispruch wohl die absolute Ausnahme gewesen sein, von daher liegt PII (oder auch PII Add On, PII Gold, PIII mutantengame, PIIVXMC oder sonstige P-versionen) voll auf Kurs, wenn es zum einen ein Zufallsprinzip benutzt zur Generierung von Anklagen, und zum anderen ein Freispruch ohne Bestechung völlig aussichtslos ist. :klug:

----------------------------------------

Aber um zurück zu MEINEM thema zu kommen:
ich hab dreimal bestochen und wurde trotzdem verknackt..... ich will ja nur wissen wieso !! ;(
gibt es dafür eine logische erklärung ?
oder ist dies frü-mittelallterliche willkür ? :kratz:

und stimmt die these, dass wenn irgendwelche weißlinge in der nähe sind, es immer eine anklage gibt, also nix mit zufallsprinzip, und nur wenn keine weißlinge zusehen sind greift das zufallsprinzip (also 50/50 Joker)?

fragende grüße vom
Gevatter Pescht un Schwefel
gruß vom

Gevatter Pescht un Schwefel
(GPS)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gevatter Pescht un Schwefel« (4. November 2005, 13:08)


Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

14

Freitag, 4. November 2005, 17:00

Ähm, ....

Erstmal zu P2 Addon, Gold und P3:

P2 und P3 sind inder Tat das Selbe, zumindest sollte es so sein. P3 ist nichts anderes als die Exportversion von P2 Gold (auf Englisch, französisch, chinesisch, was weiß ich alles).
Wie auch immer, bis vor gar nicht so langer Zeit dachte man auch, das Addo und Gold gleich sein. Ist aber nicht so! Bei Addon kann man zum Beispiel Autokonvois mit Holken oder Koggen drin in Flußstädte schicken, bei Gold nicht möglich! ;)

Was den Freispruch angeht:

Ohne Bestechung gibt es keinen Freispruch, zumindest habe ich noch nie von einem normalen Freispruch gehört. Hin und wieder spielt da aber auch der Zufallsgenerator mit und man kassiert trotzdem ne Verurteilung. Logischerweise hat das damit zu tun, daß das Vergehen zu schwer für eien Freispruch war. Die Bestechung hat daher nur das Urteil abgemildert.
Daher besteche ich grundsätzlich niemals und verhindere die ganze Anklage immer per Save / Reload. Nur selten lasse ich auch mal ne Anklage durchgehen, zum Beispiel bei der schwachsinnigen Handelsstrafe. 8)
Daher immer schön Save / Reload machen usw., oder man kassiert Anklagen.

Noch mal zu den Anklagen:

Die Nähe von weißen Schiffen usw. hat aber auch gar nichts, in keiner Weise, auch nur im entferntesten mit einer Anklage zu tun. Es ist zu 150% der pure Zufall und sonst gar nichts !!!
Ich weiß, im Handbuch steht so nen Quatsch drin, ist aber nichts anderes als eine "Tarnung" für das Zufallsprinzip.
Aber wer an das Märchen von der Nähe der Weißen bei einer Anklage glauiben willl, ok .... ! ;) :P
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

Anne Bonny

unregistriert

15

Freitag, 4. November 2005, 21:24

@ Ugh!

Ich dachte pünktlich baden und beten verhindert solche Anklagen. Ein sauberes und reines Gemüt ....


Ich glaube nicht das P II und P III absolut identiisch sind. Manches, was in P III beschrieben wird, geht absolut nicht in P III, wie z.B. der Holk in Flüßen. Aber. wieso lassen die Werften in Flußstädten einen Auftrag eine Kogge zu bauen zu, wenn man sie nie da raus bekommt? Ich sage, Geldschneiderei ;(

Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

16

Freitag, 4. November 2005, 21:57

Also diese Anklagen von wegen "Erde ist ne Scheibe" und so nen Quatsch kann man nur präventiv mit Baden und Beten verhindern. Nach ner Anklaghe hilft das Beten und Baden auch nicht mehr.
Ebenso ist mir schon öfters passiert, daß ich gerade nach dem Baden, mehr noch nach dem Beten ne entsprechende Anklage kassiere. :eek2:
Vielliecht hat das Gebrabbel des Pfaffen ja die schlafenden "Anklage - Geister" im Programm erst geweckt, keine Ahnung ... :kratz:

Wie auch immer, diese Anklagen sind so ziemlich díe einzigen, die sich nicht per Sace / Reload verhindern lassen, zumindest nicht wirklich.
Ich bin da schon bis zu einem Monat zurück gegangen und habe dann mal die Anklage verhindert, mal kam sie trotzdem... :crazy:

Mandela
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

Anne Bonny

unregistriert

17

Freitag, 4. November 2005, 23:22

Bei mir (im Spiel) wird am 1. jedes Monats gebadet und gebetet. Bisher bin ich noch nicht angeklagt worden.

Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

18

Freitag, 4. November 2005, 23:42

Baden und Beten tue ich, sofern ich es nicht vergesse :shame: , immer 2 Mal im Monat.

Wie auch immer, witzig sind die Anlagen immer, wenn ich gerade beten war... :crazy:
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

Anne Bonny

unregistriert

19

Freitag, 4. November 2005, 23:50

Ich habe mir gerade versucht bildlich vorzustelllen was passiert wenn ich wegen Entblößen angeklagt würde. Das wäre eher eine Kapitalstrafe für die Zuschauer und ich müßte dafür belohnt werden. :D

Mandela

ACHTUNG, spielt Spezial-Edition!

  • »Mandela« ist männlich

Beiträge: 2 464

Dabei seit: 19. April 2005

Wohnort: Köln / NRW

  • Private Nachricht senden

20

Freitag, 4. November 2005, 23:55

Ähm, ...

wegen Unwissenheit mal nachgefragt:

Wenn man als Frau spielt, dann heiratet man ja da Kerle usw. Wie ist denn das im Badehaus, wenn dann ne weibliche Spielerin baden geht und da ist jemand von wegen bestechen?
Ist das nen Kerl oder nen Weib im Becken?

Ichmeine ja nur, ... diese blödsinnige Anklage von wegen unzüchtigem Verhalten ist ja dann schon vorprogrammiert wenn dann nen Kerl da drin ist oder gerade nicht ? :260:

Mandela :D
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P