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Original von Dorimil
Na hoffentlich sind sie sich einig, wo Insolvenz angemeldet wird! Laut PC Games Hardware hat Ascaron in Gütersloh den Insolvenzantrag gestellt. Wäre auch logisch, da dort der Hauptfirmensitz ist.
Aber was den weiteren Ablauf angeht. Ja sie haben Insolvenz angemeldet. Das heißt, für die nächsten drei Monate werden die Gehälter über den Staat abgewickelt (Insolvenzverwalter). Am 29.05. erscheint die Konsolenversion von Sacred 2 für PS3 und Xbox und schon ist wieder frisches Geld in der Kasse. Vor allem da Sacred 2 auf den beiden Plattformen relativ konkurrenzlos in dem Genre ist.
Erst wenn Ascaron am 01.07. oder 01.08. immer noch pleite ist, ist der Ofen aus. Allerdings wird in gleichzeitig ein Addon zu S2 und ein S3 angekündigt. Also kann es nicht soooo ernst sein!
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Alles, was künftig geschieht, wird der IV regeln. Hoffen wir, dass der weiß, was er tut.
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Original von cvk
Klingt nach einer Überbrückung einer kurzfristigen Zahlungsunfähigkeit. ...
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Original von Frank
Hallo zusammen,
Die Ascaron Entertainment GmbH hat am 14. April 2009 beim Amtsgericht Bielefeld die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
http://www.ascaron.com/d/news/index.html
sehr zur Verwunderung, war doch der letzte Software Release "Sacred2" ein großer Erfolg.
Nun bleibt abzuwarten ob sich die "Ascaronies" aus eigener Kraft wieder in den Wettbewerb bringen können oder nicht.
Ich persönlich drücke ganz fest die Daumen das die Insolvenz abgewendet werden kann
viele Grüße
Frank
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Original von www.insolvenzbekanntmachungen at de
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/09
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4193 eingetragenen Ascaron Entertainment GmbH, Verler Str. 6, 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Holger Flöttmann und Heiko tom Felde
Geschäftszweig: Entwicklung und Vertrieb von Computerspielen und sonstiger Software
ist am 16.04.2009, um 12:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 486/09
Amtsgericht Bielefeld, 16.04.2009
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Charlotte« (14. November 2012, 23:36)
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