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Amselfass

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1

Samstag, 23. September 2006, 13:46

Sondersteuer: Gewinn trotz Monopol?

Tag zusammen,

ich habe in meinem Contestspiel vor einigen Tagen einmal den Trick mit der Sondersteuer ausprobiert.
In der Tippsammlung steht dazu ja, dass die prozentualen Anteile an der Sondersteuer auf die in der Stadt ansässigen Händler entsprechend den prozentualen Anteilen an den Betrieben in der Stadt aufgeteilt werden. Der Händler mit 65 % der Betriebe zahlt also 65 % der Sondersteuer.
Soweit die Theorie.

Ich habe also als Stadtherr in meiner Niederlassung Scarborough eine Sondersteuer über 999.999 GS erhoben. Wenig später erhalte ich jedoch folgenden Brief:
"Die Sondersteuer in der Stadt Scarborough über 999.999 GS wurde eingetrieben. Der von Euch zu zahlende Anteil betrug 670.000 GS." (oder so ähnlich)

Wie kann das sein? In Scarborough bin ich derzeit fast absoluter Monopolist, die KI hat lediglich ein oder zwei Häuser in der Stadt. Insofern müsste sich doch eigentlich ein Nullsummenspiel ergeben (geringer Gewinn abzüglich Bußgeld).
Wie kommt es dann, dass ich trotzdem einen Gewinn von fast 200.000 GS einstreichen kann?
Unter solchen Gegebenheiten erwäge ich sehr ernsthaft, dieses Instrument künftig häufiger einzusetzen - wäre ja ein nettes Taschengeld. Weiß jemand, wer die 230.000 GS Differenzbetrag zahlt?

Gesil

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2

Sonntag, 24. September 2006, 19:42

Das Thema Sondersteuer habe ich bis vor 2 oder 3 Monaten immer ignoriert. Aber in meinem aktuellen Spiel wollte ich dieses Instrument dazu einsetzen, die leeren Stadtkassen zum Zwecke des Mauerbaus rasch wieder zu füllen. Es ist nämlich ziemlich ärgerlich, wenn man genug Baumaterial hat, die Stadt aber nur 3 oder 4 Teile setzen kann. Der nächste LF kommt bestimmt.....

Aber auch hier ist mir aufgefallen, dass ich weitaus weniger berappen musste, als es rechnerisch ausgemacht hätte. ca. zwei Drittel der Summe kam auch bei mir hin. Aber ob das ein Fixbetrag ist oder eine art Obergrenze darstellt, habe ich nicht untersucht. Dazu war / ist mir diese Sache nicht wichtig genug (zu diesem Zeitpunkt sollte Bargeld ja kein Problem mehr darstellen).
Was mich viel mehr wundert ist, dass du 999.999 GS verlangen konntest. Bei mir sind nur 50 bis 100 TGS möglich gewesen. ?(

El Camino

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3

Sonntag, 24. September 2006, 20:06

@ gesil:
wieso nur 50-100TGs?, man kann doch immer bis zur höchstsumme von 999.999Gs gehen. amselfass spricht von eigenen niederlassungen , da muss man nicht erst darüber abstimmen. in normalen städten geht das nicht mit 999.999Gs, sondern erst ab 50-100T Gs, wie du sagtest, denn da haben einige konkurrenten was gegen...

Amselfass

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4

Montag, 25. September 2006, 18:43

Du sagst es.

@Gesil

Also muss ich nicht befürchten, dass ich das verbleibende Drittel um hunderttausend Ecken doch selber bezahlen muss?
...
Eigentlich ein seltsames Instrument. Habe davon gleich mal vier pro Niederlassung befohlen. Das eigene Ansehen als Eldermann leidet darunter ja nicht, und die Zufriedenheit der Bürger steigt sogar, wenn die Stadtkasse gut gefüllt ist.
Es lohnt sich aber wohl erst dann, wenn man genügend Einfluss und Vermögen hat, dass der Maximalbetrag tatsächlich unter dem formalen Steueranteil liegt.

Wie auch immer, es soll mich nicht stören... :)

cancunia

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5

Montag, 25. September 2006, 19:10

Contest 2007 - bis jetzt 12 Startstädte - also viele Niederlassungen.

Na, dies wird dann wohl ein Jahr der Sondersteuer :giggle:
Nicht aufregen, wenn du kein Spaten dabei hast

Mandela

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6

Montag, 25. September 2006, 21:02

Ich glaube daß ich das ganze Instrument Sondersteuer in irgendeinem oder gar mehreren Beiträgen (kann auch noch im Archivforum gewesen sein) meines Wissens mit "RF" durchdiskutiert hatte.

Abgesehen davon, daß man wie Gesil es schon sagte ab einem gewissen Zeitpunkt auf das Geld nicht angewiesen ist, lässt sich hier ganz nett tricksen.
Wie schon gesagt, in einer NL ist man "König" und da muss kein lästiger Stadtrat abstimmen. Also kann man soviel verlangen wie man will (bis 999.999 GS). Richtig ist, daß jeder Spieler natürlich den Hauptteil selber berappen muss, aber es gibt hier eine Obergrenze von rund 2/3 der geforderten Summe. Hat die KI in der NL ein Konto gegründet oder noch besser gleich 2 oder mehr KI´s, dann ist/ sind sie auch fällig für eine Abgabe. Da das ganze Geld in die Stadtkasse der NL fließt, kann man als König der NL auch mindestens die eigene Kohle wieder ohne Nachteile abheben gehen.
Ist eine nette Idee der Geldvermehrung, die aber in Anbetracht des weitaus gewinnträchtigerem Arbitrage untergegangen ist.
Das Ganze kann man mit geringeren Beträgen auch bei jeder anderen Stadt machen, allerdings bedarf es hier halt der Zustimmung der Stadträte. Wie Gesil es schon erwähnte, kann man so kronisch leere Stadtkassen hinsichtlich Mauerbau auffüllen.
Ich will aber nicht vergessen zu erwähnen, daß ich hier mit meiner tiefschwarzen Ader auch schon rumgespielt habe. Sondersteuer beantragen, Abstimmung gewonnen, Kohle bezahlt, nen wenig warten und dann mit schwarzer Fahne die Stadtkasse samt abgedrücktem Anteil einverleiben. Der Gewinn mit vorher gemachter Sondersteuer ist deutlich höher.
Irgendwann spielt Geld aber, wie bereits gesagt, keine Rolle mehr. Von daher ist das Ganze auch hier wieder in der Versenkung verschwunden.
Nen kleiner Vorteil ergibt sich hier mit Sondersteuern auch in anderer Sache, aber das gehört in den Giftschrank unerlaubter Tricks - von daher "no way" einer weiteren Erklärung! 8)

Offensichtlicher Nachteil der ganzen Sondersteuersache ist die hohe Wahrscheinlichkeit einer Anklage vor dem Hanserat. Ist man aber Eldermann, hat man auch hier das sagen, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. :D
Übertreiben sollte man es aber nicht und ohne Gegenleistung hinsichtlich diverser erfüllter EM Aufträge kostet sowas einem unter Umständen die nächste Eldermannwahl!

Hinsichtlich der "schwarzen Ausnutzung" ist da übrigens ein Bug drin. Nachdem so eine künstlich aufgefüllte Stadtkasse von mir geleert wurde, habe ich auch noch ein hohes Bußgeld verhängen lassen. :D
Ich weiß nicht wie hoch das Bußgeld war, aber als ich spaßeshalber nach Ablauf der Plündersperre noch mal "vorbeischaute", war meine Beute knapp 80.000 GS. Entweder hatte die 10.000 EW Stadt nen witzloses Bußgeld kassiert oder da stimmt was nicht ;)
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

Sanchezzz

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7

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 19:04

@ all
Ich war auch verblüfft als ich von meiner eigenen Sondersteuer nur die eben erwähnten 2/3 bezahlen musste (bei einem Häuserverhältnis von 24(ich) und 1(je meine beiden Konkurenten)), darum bin ich jetzt sehr froh, das dieses Thema mal geklärt wurde.:170:


-Das mit dem Häuserverhältnis war übrigens nicht immer so, was eine lang vergessene Frage in meinem Kopf aufwirft: kurz nach der Erbauung meiner neuen Handelsniederlassung gab es zwei Konkurenten einer hatte zwei gebaüde(zwei kaufmannshäuser) und einer keins(sehr sinnvoll)... nach einiger zeit jedoch hatte beide eins; die gleichen Kaufmannshäuser die vorher dem einen gehörten. Nun frag ich mich, wie hat der eine eins seiner KH an den anderen übergeben, ohne die hierfür nötige Gilde, die es ja bekanntlich in neuen Niederlassungen nicht gibt.
seh misteriös ?(
(...ich weiß, das das hier eigenlich nicht reingehört aber ich wollte es mal los werden bevor es wieder in den Tiefen meines Kopfes verschwindet)

@ mandela,
sorry aber ich versteh nicht was du mit dem Bug meinst... ?(
kannst du dich noch mal genauer äußern (damit die Blöden,wie ich es auch mal verstehen)
ein gesellschaftstaugliches individuum

Sanchezzz

Haudegen

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8

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 19:06

@ mandela,
ach hab doch noch verstanden was du meintest. Bin wohl doch nicht doof nur begriffsstutzig. :O
ein gesellschaftstaugliches individuum

Amselfass

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9

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 20:49

@Sanchezzz

Die meisten "weißen" Händler lassen sich so gut wie gar nicht nachverfolgen. Die KI der kleinen lokalen Krämer verhält sich fast nie den Regeln entsprechend, die für dich und deine direkten Konkurrenten gelten. Deine direkten Konkurrenten sind die, die du in der Statistik zum Vergleich mit deinem eigenen Unternehmen heranziehen kannst. Alle anderen KI-Händler sind irgendwelche imaginären Gestalten, manchmal auch einfach nur von allem Inhalt losgelöste Namen.
Bei diesen Händlern geschehen viele mysteriöse Dinge, die für den menschlichen Spieler niemals funktionieren. Mag sein, dass die KI in Niederlassungen tatsächlich versteigern kann.
Grundsätzlich kann man aber nur sagen: Die "indirekten" KI-Konkurrenten sind keine Individuen. Am besten fährst du, wenn du sie einfach als eine weiße Einheitsmasse betrachtest, die es schnellstens zu enteignen gilt. :)

Falls sich daraus noch weitere Fragen ergeben sollten, möchte ich darum bitten, diese separat zu erörtern. Und das nächste Mal bitte eine solch kurze Anmerkung wie deinen letzten Post als Edit an den letzten Beitrag anhängen. ;)

@all

Jetzt hab ich nochmal eine Frage zum Thema.
Ab welcher Quantität gereicht es mir selbst als Eldermann eigentlich zum Nachteil, wenn ich die Erhebung einer Sondersteuer nicht mit einem Hansetag quittiere?

Ugh!

Perfektionator

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10

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 21:53

Zitat

Ab welcher Quantität gereicht es mir selbst als Eldermann eigentlich zum Nachteil, wenn ich die Erhebung einer Sondersteuer nicht mit einem Hansetag quittiere?

30 abgeschmetterte Hansetage sind zu wenig, um eine Änderung festzustellen.

Swartenhengst

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11

Sonntag, 8. Oktober 2006, 16:51

@Amselfass

Die Alternative zum Abschmettern des Hansetages ist der klassische Büßertrick. Man zeigt sich reuig ob der Sondersteuer und stellt den Antrag auf ein hohes Bußgeld gegen die eigene Stadt. "Hohes Bußgeld" heißt nichts anderes als Pfändung der Stadtkasse. Diese gibt man denn auch großmütig ab, weil man sie Tages zuvor sowieso schon bis auf ein paar Taler komplett entleert hat. Wenn man sie Tags drauf wieder mit dem ursprünglichen Betrag füllt, sind alle glücklich und die eigene Beliebtheit steigt. ;)

Amselfass

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12

Dienstag, 10. Oktober 2006, 18:53

@Swartenhengst

Ein hohes Bußgeld bedeutet also lediglich, dass die Stadtkasse mitsamt ihrem Inhalt gepfändet wird, unabhängig davon, wie viel tatsächlich drin ist?
Dann wäre ja eine hohe Strafe für klamme Stadtkassen besser als eine niedrige, denn zumindest bei dem niedrigen Bußgeld wird (erfahrungsgemäß) stets die Bußgeldsumme (60.000 GS?) aus der Stadtkasse entnommen. Reicht deren Inhalt nicht aus, geht es weiter ins Negative.

Ich wollte ja ursprünglich verhindern, überhaupt Bußgelder ersetzen zu müssen (reduziert ja meinen Gewinn). Das kann ich also auch erreichen, indem ich über hohe Bußgelder eine leere Stadtkasse pfänden lasse? ?( Sollte das Bußgeld in voller Summe abgezogen werden, habe ich ja nichts davon, dann wäre ein niedriges ja sogar besser.

Swartenhengst

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13

Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:02

@Amselfass

Hast Du wirklich schon einmal erlebt, dass die Stadtkasse durch eine Strafe ins Negative gegangen ist? Das würde mich überraschen. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die Strafniveaus sich auf bestimmte Prozentzahlen der Stadtkasse beziehen. Bei einigen (in der Tat nicht sonderlich vielen) Tests war ich jedenfalls zu diesem Ergebnis gekommen, insbesondere zu dem, dass die Höhe des Bußgelds vom Inhalt der Stadtkasse abhängt.

Amselfass

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14

Dienstag, 10. Oktober 2006, 19:24

Ich hab's jetzt exklusiv für dich nochmals getestet.

In meiner Niederlassung Aalborg wurde nach Beschluss eines geringen Bußgeldes meine vorher nur mit 1.220 GS gefüllte Stadtkasse zu einem Bußgeld von exakt 80.000 GS verdonnert. Der Abzug erfolgte sofort, mit der Folge, dass die Stadtkasse dann mit ~ 79.000 GS in den roten Zahlen stand.
Lässt zwei logische Antworten zu:
1) Der Strafsatz für ein geringes Bußgeld liegt bei ca. 6.557 %.
2) Das geringe Bußgeld ist ein Pauschalbetrag von 80.000 GS.

Irgendwie klingt Möglichkeit 2 für mich logischer... :D

Aber ich schaue das bei Gelegenheit mal genauer nach. Das eben war nur ein einziger Schnelltest binnen 3 Minuten.

Sanchezzz

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15

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 09:32

Moin,
obwohl der test von Amselfass, danke dafür :D , nur wenige Minuten gedauert hat und nur einmalig durchgeführt wurde, glaub ich er ist sehr, sehr, sehr stichfest.
Da ich meine eigene Handelsniederlassung auch schon etliche Male in den roten Zahlen war. :rolleyes:

Ich hab zu diesem thema noch ne frage;
dreißt wie ich bin stelle ich den Antrag/Beschluss auf Sondersteuer natürlich mehrmals innerhalb eines "Spieltages" (tag im spiel) wenn ich dann aufs Eldermannbüro gehe und immer wieder schnell hinternander auf geringes Bußgeld klicke, passiert es immer, dass ich am Tag der "Abstimmungen/des Urteils" nur einmal wählen kann... :(

Ist das normal oder n buck???
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Swartenhengst

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16

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 13:49

Ich habe gestern noch einmal kurz getestet und festgestellt, dass alles wieder sehr viel komplizierter ist. :mad:
Folgende Fälle waren zu beobachten:
1. Tests mit meinem fertigen Contestsave:
Es wurden jeweils 80/120/160KGS Strafe festgelegt, vollkommen unabhängig von dem, was mit der Stadtkasse passiert ist.
2. Tests mit einem frühen Contest-Save und gerade anerkannter NL:
a) Stadtkasse nach Einberufung des Hansetags geleert: s.o.
b) Stadtkasse vor Einberufung des Hansetags geleert: Die Strafe lag bei 100% der Stadtkasse (so um die 12KGS, nur mit "hohem Bußgeld" getestet).

Ein 2b) entsprechender Test mit Save 1 erwies sich als sinnlos, da die Stadtkasse innerhalb von 2 Wochen wieder über 160KGS lag.

Demnach scheint es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Strafe zu reduzieren. Ich war mir in meiner Erinnerung sicher, dass es auch geht, die Stadtkasse kurz vor der Abstimmung zu leeren, konnte das aber gestern nicht nachvollziehen. Möglicherweise spielt hier auch noch der Monatswechsel eine wichtige Rolle. ?(

Amselfass

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17

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 18:03

Hmm. Also wieder nichts mit einfacher Logik. Ascaron geht mir langsam auf den Keks...

Zitat

Demnach scheint es unter bestimmten Bedingungen möglich, die Strafe zu reduzieren. Ich war mir in meiner Erinnerung sicher, dass es auch geht, die Stadtkasse kurz vor der Abstimmung zu leeren, konnte das aber gestern nicht nachvollziehen.

Ich habe in meinem Test die Stadtkasse direkt während der Abstimmung (also kurz vor Beschlussfassung) geleert - mit dem geschilderten Ergebnis. Das war's also nicht.

@Sanchezz
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