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JollyRoger

Haudegen

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1

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 00:11

Beamen von Badehausgästen?

Ich habe mal gelesen, daß man irgendwie über Save - Load Badehausgäste aus der Zukunft holen kann um sie in der Gegenwart zu bestechen. Ich habe gesucht, aber nur diesen Thread gefunden und daraus werde ich nicht richtig schlau. Der Trick scheint allgemein bekannt zu sein, so daß er dort nicht näher erklärt wird.

http://www.patrizierforum.net/thread.php?threadid=313&sid

Wie funktioniert das denn genau? Mir droht nämlich eine Anklage wegen Kontakt zu Gesetzlosen. Das Ärgerliche ist auch, daß ich mich in der Kneipe nur verklickt habe und aus Versehen den Einbrecher angewählt habe. Dem habe ich keine große Bedeutung zugemessen, allerdings kam dann die Anklage...

Mandela

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2

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 00:31

Wie lange ist das mit dem dem "Verklicken" denn her?
Wieviel Strafe erwartet sich (vorgespult) ?

Wenn das nicht allzu lange her ist, dann mach, sofern möglich nen Reload von vor dem Verklicken in der Kneipe. Mit dem bestechen wäre ich vorsichtig, kommt drauf an, wie das Verhältnis zwischen Bestechungsgeld und Strafe ist.

Wie das geht, habe ich selber auch nie so ganz gerafft, aber ich wende es sowieso nicht an. Die Strafen dafür sind in der Regel "Peanuts", zuletzt wegen Pirat aus Versehen angeklickt 60.000 GS.
(nur mal zum Vergleich: Spaßes halber habe ich nach Anklage mal nicht direkt Reload gemacht und mal sehen wollen, wie hoch die Strafe ausfallen würde: wegen eines gekaperten weißen 2er Kovois (Kogge+Schnigge) sollte ich 1,4 Millionen abdrücken - ja nee, iss klar! :crazy: :tong: )

Mandela
Nur der Pirat ist der wahre Händler, denn nur er hat alle Möglichkeiten (business is war !!! ;) :P

JollyRoger

Haudegen

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3

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 00:52

Das letzte Save ist dummerweise schon länger her und die Strafe beläuft sich auf 552.000 mit zweimal 50.000 Bestechung wäre ich also wesentlich günstiger dran. Die 552.000 würde ich auch ohne größere Schmerzen überstehen, aber weniger bezahlen zu müssen ist natürlcih besser, außerdem möchte ich mir den Ansehensverlust ersparen.
Ich habe gespeichert und dann zwei bestochen und vorgespult, allerdings waren die nicht in der Stadt in
der ich auch angeklagt worden bin.

Im Einzelnen:
In Ladoga habe ich mit dem Einbrecher gesprochen.
In Lübeck (bin da BM und EM) werde ich angklagt.
In Brügge habe ich badegäste bestochen.
In Stockholm gibts zwei Tage vor dem Urteil noch eine Abstimmung im Rathaus über Milizerweiterung.

Aber selbst wenn ich mit der Bestechung warte bis nach der Stockholm-Abstimmung, damit die Stimmen nicht dafür verwendet werden, reichen die zwei Bestechungen in Brügge nicht aus. Müssen die Bestechungen in der Stadt erfolgen, in der ich auch angklagt worden bin?

Larsson

Ratsherr

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4

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 01:05

Also, rein vom logischen her mußt du in der Stadt bestechen, in der die Anklage erfolgt. Allerdings spiele ich eher friedlich - und habe daher nicht viel mit Bestechungen zu tun.
Das Beamen der Ratsherren funktioniert so:
>Du Machst ein Save.
>Dann spulst du so lange vor, bis im Badehaus ein Ratsherr erscheint.
>Jetzt lädst du deinen alten Spielstand und der Ratsher sollte auch in deinem (vorher leeren) Badehaus anzutreffen sein.

Larsson

5

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 14:12

Ach?! Das ist ja interessant.
Kann man auch irgendwie die anderen Pappköppe herzaubern?
Den weinerlich dreinblickenden Reisenden, den Eskortauftrag oder den Piratenfänger aus der Kneipe.

Das ist mir beim Vorspulen aufgefallen, wenn ich einen vernünftigen Kneipenauftrag gefunden hatte, hab ich dann das letzte Save genommen, so fünf oder zehn Tage vorher und die Kneipenterroristen waren weg. Einfach nicht da.

Kann das sein, dass die mit jedem Laden neu und zufällig erzeugt werden?

Amselfass

Bürgermeister

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6

Donnerstag, 27. Oktober 2005, 14:37

Kneipenaufträge kann man sicher nicht aus der Zukunft heraus generieren, zumindest habe ich das noch nie gehört. Sie haben aber ja generell nur eine kurze Lebensdauer, zehn Tage sind schon viel zu lang. In den Kneipen herrscht ja immer reges Kommen und Gehen.

Zu den Badhausgästen.

Wie im anderen Thread schon von mir beschrieben, habe ich mit diesem Trick auch schlechte Erfahrungen gemacht. Mal erscheint auch nach jahrelangem Vorspulen kein Ratsherr im gewünschten Badhaus, mal ist er nach Neuladen nicht da, mal hält er sich nicht an die Abmachungen.

Mit ziemlicher Sicherheit sind Bestechungen aber ortsgebunden. Bei Bürgermeisterwahlen und Stadtratsabstimmungen ist das nachvollziehbar. Bei Urteilen auch, wenn man die Anzeige "In XXX wird ein Urteil gegen Euch gesprochen" bedenkt. Logisch, dass dann auch die Stettiner Richter bestochen werden müssen. Die einzige Ausnahme ist wohl die Eldermannwahl. Mit Hilfe einer Bestechung konnte ich eine Eldermannwahl ohne meine Teilnahme (siehe hier den Beitrag 28 ) noch zu Gunsten eines "geeigneteren" Konkurrenten umbiegen. Bestochen habe ich in Danzig, Wahl war in Köln.

JollyRoger

Haudegen

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7

Freitag, 28. Oktober 2005, 09:39

Ich kann eine Erfolgsmeldung abgeben. Durch Vorspulen - Speichern - Laden - Bestechen und das Ganze für zwei Kandidaten habe ich es geschafft einen Freispruch zu erreichen. Die Abstimmungen in anderen Städten hat keinerlei Einfluß gehabt. Beiden Kandidaten wurde mit je 50.000 GS das Gewissen genommen, das war wesentlich günstiger als die drohende Strafe von 552.000 und ich habe keinen Ansehensverlust erlitten. Zum Glück hatte ich nicht das von Amselfass beschriebene Pech, daß ich bis zum Sanktnimmerleinstag vorspulen mußte.
Der Trick ist wirklich hilfreich. Vielen Dank.

8

Dienstag, 1. November 2005, 09:37

Aber dumm ist nur dass so ein Gast wenn er zuwenig Geld Bekommt dann verärgert ist und du ihn nicht mehr sonst bestechen kannst(Auch wenn du ein Save Lädst). Also immer 2 Saves machen dann Bleiben die Mänchen auch immer da.

Maxlr

9

Donnerstag, 3. November 2005, 14:36

Zitat

und ich habe keinen Ansehensverlust erlitten


meines erachtens erleidet man auch einen Ansehensverlust, wenn man nur die Anklage erhält und nicht verurteilt wird.Reicht es nicht eigentlich auch aus, nur einen zu bestechen (wenn man einer Verurteilung entgehn will).
Die Bestechung der Ratsherren aus den anderen Städten bringt nur etwas, wenn man eine Entscheidung im Hansetag durchsetzen will, die auf legalem Weg nicht durchzusetzen wäre.

Dorimil

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10

Donnerstag, 3. November 2005, 14:43

bei mir war es bisher so, dass eine Bestechung ausreichte. Manchmal habe ich nur einen im Bad erwischt und bekam trotzdem einen Freispruch. Wenn es mal zwei waren, habe ich auch beide bestochen.

In dem Schreiben, dass man bzgl. des Freispruches bekommt steht aber, dass das Ansehen wiederhergestellt ist. Ab dem Zeitpunkt sollte man keine Nachteile mehr haben. In der Zeit zwischen Anklageerhebung und Urteil mag es zu einem Sinken des Ansehens kommen, aber danach sollte wieder alles beim alten sein.

Aber selbst bei einer Verurteilung habe ich bisher keinen Einfluss bemerkt. Da die meisten hier eh die Vollversorgung anstreben, ist der Ansehensverlust eher unerheblich.
Dorimil

Lebe jeden Tag, als wäre es Dein letzter!

11

Donnerstag, 3. November 2005, 17:29

Zitat

Original von derZonk

Zitat

und ich habe keinen Ansehensverlust erlitten


meines erachtens erleidet man auch einen Ansehensverlust, wenn man nur die Anklage erhält und nicht verurteilt wird.Reicht es nicht eigentlich auch aus, nur einen zu bestechen (wenn man einer Verurteilung entgehn will).
Die Bestechung der Ratsherren aus den anderen Städten bringt nur etwas, wenn man eine Entscheidung im Hansetag durchsetzen will, die auf legalem Weg nicht durchzusetzen wäre.


Es geht auch wennn man jemand in der Stadt besticht in der Die Straftat Gemacht wurde (Hat jedenfalls beim ausliegertrick geklappt)

Maxlr

12

Donnerstag, 3. November 2005, 20:09

Zitat

Es geht auch wennn man jemand in der Stadt besticht in der Die Straftat Gemacht wurde (Hat jedenfalls beim ausliegertrick geklappt)


aber angeklagt wird man doch immer von (in) der Heimatstadt und nicht von der, die man ausraubte, oder? ?(

13

Freitag, 4. November 2005, 09:55

@derZonk
Ja man wird immer in seiner Heimatstadt angeklagt

Maxlr

14

Freitag, 4. November 2005, 14:22

Zitat

Ja man wird immer in seiner Heimatstadt angeklagt


genau deswegen versteh ich deinen Einwand nicht...:kratz:

15

Samstag, 5. November 2005, 15:55

@derZonk
Die Klage kommt ja von der Betroffenen Stadt und wenn dort Bewise spurlos verschwindet gibt es keine Beweise gegen dich (steht auch in dem Entschuldigungsschreiben)

Maxlr