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und ich habe keinen Ansehensverlust erlitten
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Original von derZonk
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und ich habe keinen Ansehensverlust erlitten
meines erachtens erleidet man auch einen Ansehensverlust, wenn man nur die Anklage erhält und nicht verurteilt wird.Reicht es nicht eigentlich auch aus, nur einen zu bestechen (wenn man einer Verurteilung entgehn will).
Die Bestechung der Ratsherren aus den anderen Städten bringt nur etwas, wenn man eine Entscheidung im Hansetag durchsetzen will, die auf legalem Weg nicht durchzusetzen wäre.
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Es geht auch wennn man jemand in der Stadt besticht in der Die Straftat Gemacht wurde (Hat jedenfalls beim ausliegertrick geklappt)
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Ja man wird immer in seiner Heimatstadt angeklagt
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