Öhmmmmm .......
Nee, nee, nee ! Stop !!!
So einfach lässt sich das nicht sagen! Im Handbuch steht da (ausnahmsweise) kein Quatsch drin, denn das Ganze ist eine Frage des Inhaltes einer Stadtkasse und hängt auch vom Steueraufkommen der Stadt ab. Da ich als Oberpirat grundsätzlich plündern gehe weiß ich wovon ich jetzt hier rede:
15 Tage kommt vor, wenn die Stadt ein ausreichendes Steueraufkommen hat. Das hängt mit der EW Zahl zusammen, genau blicke ich da noch nicht durch.
Ebenso ist der Inhalt einer Stadtkasse wichtig und da kann man mit nem fiesen aber vollkommen legalen Trick arbeiten, sofern man EM ist: Einfach ne Sondersteuer nach der Plünderung beantragen, die sich gewaschen hat. Jeder KI Händler (und man selber auch, sofern Kontor drin) hat das abzudrücken. Da der Antrag 14 Tage nach Antragsstellung entschieden wird, haut das auch wieder mit den 15 Tagen hin. Voraussetzung ist natürlich, daß man die Abstimmung durchkriegt, was wieder in ein ganz anderes Feld mit anderen Tricks geht ...
Na ja, nur ne Kleinigkeit aus dem legalen Trickkästchen des Oberpiraten ....
Mandela
Edit und P.S.:
Das Ganze hängt natürlich auch einerseits vom Zeitpunkt der Plünderung ab, denn am 1. eine Monats klingelt die Steuerkasse für die normalen Steuern (Kopfsteuer) und wenn die Einnahme hoch genug ist, dann reicht das schon aus.
Zum anderen, bevor jemand sagt, daß es nicht funzt mit dem kleinen Trick: Das hängt auch von der Liquidität der KI ab, denn die kann auch leere Hosentaschen haben, aber zahlen tut sie in der Regel.
Zu guter letzt: natürlich zieht so eine gesalzene Sondersteuer in der Regel ne EM Anklage nach sich, klar. Aber irgendwie ist man selber ja EM und kann hier "Entscheidungen" treffen ....