vielleicht ist die lösung ja jenige, welche ich ich in "zwischenstände 1303" zu protokoll gegeben habe, sprich, dass die kohle vom darlehensgeber vorgestreckt und anschliessend von eben diesem wieder eingetrieben wird. mit einer "kleinen" aufwandsentschädigung

- cooler job...
diese behauptung (wenigstens der ernst gemeinte teil) resultiert aus der beobachtung, dass die grundsteuer schon "morgends" in der stadtkasse gutgeschrieben wird, die abrechnung aber erst "abends" erfolgt, also mir erst abend geld abgezogen wird
möglichkeit nummer 2 wäre vielleicht, dass man einen rabatt hat, solange die niederlassung nicht anerkannt ist? das wäre zu überprüfen.
vielleicht sind niederlassungen auch generell günstiger.
vielleicht gibt es auch einen stadtvater/bürgermeisterrabatt.
viele möglichkeiten und fragen! die für mich dringendste wäre aber erst mal erledigt. vielleicht werde ich mich am wochenende doch nochmal intensiver mit der thematik auseinandersetzen und mal in scarborough oder london das ein oder andere häuschen niederreissen

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gebäude werden erst am tag der fertigstellung ein "opfer" der grundsteuer.